In der Arbeitswelt gibt es die Pausenpflicht. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss man eine Pause von mindestens 30 Minuten machen dürfen, bei mehr als 9 Stunden hat man Anrecht auf 45 Minuten Pause. Wann und wie lange die Pausen sind wird meist vom Arbeitgeber festgelegt. Die Abschnitte müssen mindestens 15 Minuten betragen. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, sie dienen der Erholung. In der Pause darf man das Betriebsgelände verlassen, um kurze Besorgungen zu erledigen oder einen Spaziergang zu machen. Rauchen ist erlaubt, aber nur bei Einhaltung der betrieblichen Regeln (Raucherecke) Alkohol ist meist sowieso verboten. Handyspiele, Shoppen im Internet, Netflix ist nur dann erlaubt, wenn es den Ablauf nicht stört, bzw. nicht betrieblich untersagt wurde. Die Nutzung der IT-Strukturen im Unternehmen für private Zwecke ist meist innerbetrieblich geregelt. Deshalb Vorsicht, wenn man auf dem Dienst-PC privat surft, das kann zu einer rechtmäßigen Kündigung führen. (Urteil Landesarbeitsgericht Hamm). Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann helfen arbeitsrechtliche Risiken und versicherungsrechtliche Lücken zu vermeiden.