Die Arbeitsstättenregel enthält Vorgaben zur Raumtemperatur. Hat die Innenraumtemperatur mehr als 26 Grad Celsius, müssen Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsysteme ausgerüstet werden. Wenn die Arbeit zur einer Gesundheitsgefährdung führt, dann muss der Arbeitgeber seine Gefährdungsbeurteilung anpassen und Maßnahmen zur Kühlung z. B. Getränke bereitstellen, ab 30 Grad muss er weitere Maßnahmen ergreifen, z. B. Aufstellen von Ventilatoren, Lockerung der Bekleidungsregeln, Wärmequellen (Drucker, Kopierer) entfernen. Steigen die Temperaturen über 35 Grad dürfen Innenräume nur noch unter strengen Voraussetzungen zum Arbeiten genutzt werden z. B. der Arbeitgeber bietet Hitzepausen bzw. Entwärmungsphasen an.