Urlaubstage bis zum Jahresende nehmen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeiter rechtzeitig und eindeutig darauf hinzuweisen, dass der Urlaub am Jahresende verfällt. Tut er das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Grundsätzlich soll der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden, aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen kann der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Bei Langzeiterkrankten gibt es eine Sonderregelung, der Urlaub verfällt spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.