Spenden von der Steuer absetzen

Das Finanzamt erkennt Spenden z. B. an Hilfsorganisationen, Kirchen, Vereine, Gemeinden, Museen und Universitäten und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige oder steuerbegünstigte Vereine und an politische Parteien und Wählervereinigungen bis zu einer Höhe von 20% der gesamten Einkünfte an.  Eine Überschreitung kann in das nächste Jahr übertragen werden. Für Spenden bis 300 € kann man mit dem Überweisungsbeleg/Bankauszug einreichen, ab 300 € ist eine Spendenbescheinigung erforderlich.

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