Scheinselbständigkeit

Wenn ein Selbstständiger ein eigenes Büro angemietet hat, Marketingmaßnahmen durchführt, eine eigene Webseite betreibt, auf eigenem Briefpapier schreibt und mit eigenen Arbeitsmaterialien arbeitet, dann kann man höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass er selbstständig tätig ist.

Er darf nicht weisungsgebunden sein, sollte möglichst nicht nur einen Auftraggeber haben, darf sich für eine Leistungserbringung im Urlaubs- oder Krankheitsfall von einer Person seiner Wahl vertreten lassen, entscheidet über Einkaufsstrategien, legt seine Verkaufspreise selbst fest und teilt sich seine Arbeitszeit selbst ein.

Wird er aber von seinem Auftraggeber wie die anderen Angestellten behandelt, hat er die Pflicht zur Dokumentation seiner Handlungsabläufe, muss er Bericht erstatten und sich an die Anordnungen seines Auftraggebers halten, ist in die Abläufe des Unternehmens eingebunden, hat da einen festen Arbeitsplatz, dann sollte man das  Business überprüfen und eine nachhaltige und tragfähige selbstständige Existenz aufbauen.

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