Ab 01.09.2026 gelten neue Regeln bei der unentgeltlichen bzw. nebenberuflichen Hilfeleistung in Steuersachen und betrifft Personen und Stellen, denen diese Hilfeleistung ausdrücklich erlaubt ist.
So dürfen Lohnsteuerhilfevereine weitreichender bei Nebeneinkünften (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) beraten, die vorhandenen Einkommensgrenzen entfallen ersatzlos. Eine qualifizierte Person darf nun drei Beratungsstellen eines Lohnsteuerhilfevereins leiten und die Grenzen für unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen werden erweitert. Wer bisher Freunden, Nachbarn oder Kollegen beim Lohnsteuerjahresausgleich geholfen hat, riskierte ein Bußgeld. Neben nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Geschwister) dürfen auch studentische Beratungsstellen an Hochschulen unentgeltlich beraten. So sollen Studierende unter professioneller Anleitung praktische Erfahrung sammeln. Außerdem dürfen fachlich qualifizierte Personen (z. B. Volljuristen, Personen mit bestandenem Steuerberaterexamen) ganz offiziell im privaten Umfeld kostenlos helfen. Energieberater oder andere Fachexperten dürfen im Rahmen ihrer Kernkompetenz steuerrechtliche Fragen beantworten (z. B. steuerliche Förderung)