Public Viewing Lohnsteuerpflichtig?

In manchen Unternehmen gab es eine gemeinsame Public Viewing-Veranstaltung zur Fußball-WM. Wenn Beschäftigte bereits an zwei Betriebsveranstaltungen teilgenommen haben, kann es zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn kommen, wenn das Finanzamt dies als Betriebsveranstaltung einordnet. Wenn die Kosten der Betriebsveranstaltung je teilnehmenden Mitarbeiter 110 € übersteigen, fällt für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an. Der Freibetrag von 110 € gilt für zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr, nimmt der Mitarbeiter an mehr als zwei Betriebsveranstaltungen teil, besteht ebenfalls Steuerpflicht. Bei Fragen helfen Steuerberater weiter.