Wenn eine einmalige Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen beglichen wird, dann reduziert sich die Speicherfrist des Negativeintrags von 36 Monaten auf 18 Monate, wenn die Zahlung vollständig und fristgerecht erfolgte. Damit zeigt der Schuldner, dass er nicht nachhaltig zahlungsunfähig ist und kann die eigene Bonität zügiger verbessern. Diese 100-Tage-Regelung tritt zusätzlich zu den bestehenden Speicherfristen in Kraft