Ab 12.08.2026 tritt die neuen EU-Verpackungsordnung in Kraft. Betriebe müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Es wird unterschieden zwischen Herstellern (Konformität der Verpackungen) und Erzeugern (Dokumentation der in den Verpackungskreislauf eingebrachten Mengen) oder eventuell beides. Wer Verpackungen mit eigenem Logo nutzt oder Verpackungen aus dem Ausland importiert ist automatisch Hersteller und hat zusätzliche Pflichten. Es gibt Vorgaben für die Gestaltung, Nachhaltigkeitsanforderungen und neue Kennzeichnungspflichten.
Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmeregelungen.