Nebenkostenabrechnung - Belegeinsicht

Mieter haben das Recht die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Bislang mussten Vermieter die Belegeinsicht vor Ort ermöglichen. Nun dürfen die Vermieter Belege zur Einsicht per E-Mail zusenden. Die Bereitstellung der Belege in elektronischer Form erfüllt das Recht der Mieter auf Einsicht, natürlich müssen die digitalen Dokumente den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Vollständigkeit entsprechen. Vermieter und Mieter müssen seit diesem Jahr Belege nicht mehr 10, sondern nur noch 8 Jahre aufbewahren.

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