Müssen Pfandflaschen zurückgenommen werden?

Wenn die Flasche zerdrückt, das Etikett unlesbar oder der Automat kaputt oder voll ist, werden die Einweg-Pfandflaschen vom Automaten nicht akzeptiert. Lt. Verpackungsgesetz sind die Händler dann meist verpflichtet Leergut mit Einwegpfand zurückzunehmen, wenn das Pfandlogo erkennbar ist und das Leergut auch wirklich leer ist. Kann der Automat den Strichcode nicht lesen, muss der Händler Einweg-Leergut an der Kasse erstatten. Verkauft er ausschließlich Getränke in Einweg-Dosen, muss er keine Plastikflaschen zurücknehmen, umgekehrt gilt das auch. Wenn der Händler weniger als 200 qm Verkaufsfläche (Kiosk, Tankstelle) hat, dann kann er die Rücknahme ablehnen, wenn er die Getränkemarke nicht selbst führt. Sind Mehrwegflaschen kaputt kann die Annahme verweigert werden. Verkauft der Händler nur Einwegware, muss er Mehrwegflaschen nicht zurücknehmen. Pfandbons unterliegen der üblichen Verjährungsfrist, also 3 Jahre ab dem Druckdatum, aber nur, wenn sie dann noch lesbar sind (Thermopapier!).

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