Darf der Arbeitgeber Beziehungen am Arbeitsplatz verbieten? Das Arbeitsgericht Berlin hat bereits 2015 entschieden, dass „die Anknüpfung und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen am Arbeitsplatz grundsätzlich Privatsache der Beteiligten ist“. Beziehungen zwischen Mitarbeitenden kann man in Deutschland nicht verbieten. Probleme könnte es aber bei international tätigen Unternehmen geben, die haben meist einen internen Verhaltenskodex. In den USA sind Ethikregeln üblich, da könnten Interessenskonflikte intern entstehen. Problematisch wird es, wenn es zu ungerechtfertigter Bevorzugung oder Beförderung aufgrund einer Beziehung kommt. Oder wenn Macht ausgeübt wird und Gegenleistungen eingefordert werden. Compliance-Regeln sind nur dann rechtmäßig, wenn die Interessen der Arbeitnehmenden angemessen berücksichtigt und Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Ein pauschales Verbot ist daher kaum möglich.