Kündigungsbutton

Kündigungsbutton

Am 16.07.2026 hat der BGH entschieden, dass ein Klick auf einen Kündigungsbutton auf einer Webseite ohne Ablenkungen und ohne Umwege (z. B. neue Angebote, die eine Umbuchung oder Vertragspause anbieten) direkt zu einer Kündigung führen muss. Der Zugang zur Online-Kündigung muss unmittelbar und leicht erreichbar sein. Nach Eingabe der erforderlichen Daten muss die Kündigung ausgelöst werden und zwar eindeutig, klar und verlässlich. Es dürfen aber weiterhin Daten (Name, Anschrift, Vertragsnummer, Telnr.  usw.) abgefragt werden, wenn sie für die Zuordnung des Vertrags notwendig sind.

Wichtig: Für Kredite, Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen gelten diese Regeln zum Kündigungsbutton nicht.