Krank im Urlaub

Wenn man im Urlaub krank wird und die Krankheitstage durch ein ärztliches Attest nachweist, dann dürfen diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. §9 Bundesurlaubsgesetz

Ärzte im Ausland können die Daten nicht elektronisch übermitteln, deshalb benötigt man unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Arbeitgeber muss so schnell wie möglich informiert werden, telefonisch oder per E-Mail, auch eine Rückkehr nach Deutschland muss dann dem Arbeitgeber und der Krankenkasse angezeigt werden. Verlorene Urlaubstage dürfen aber nicht einfach an den Urlaub angehängt werden, zum Ende des genehmigten Urlaubszeitraums muss man wieder am Arbeitsplatz erscheinen, außer man ist weiterhin krankgeschrieben.

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