Manchmal hat man über seinen Kreditkartenvertrag einen Auslandskrankenschutz ohne zusätzliche Kosten. Wie und in welchem Umfang man versichert ist, sollt man unbedingt erfragen. Manchmal gibt es z. B. Altersgrenzen oder die Versicherung gilt nicht für alle Länder, nicht für die Familienmitglieder oder nicht für Rücktransporte. Eventuell gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Gibt es eine Aktivierungsklausel, z. B. die Versicherung gilt nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde? Checken Sie die Leistungen vor Urlaubsantritt unbedingt, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.