Krank im Urlaub Krankenversicherung gesetzlich/privat

Wenn man bei einer Kreuzfahrt auf hoher See krank wird, übernimmt die Behandlung der Schiffsarzt. Allerdings ist er kein Kassenarzt, er stellt eine Privatrechnung aus, die kann man nach Bezahlung bei der Krankenkasse einreichen. Die erstattet aber nur Kosten, die auch bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland angefallen wären. Eine Differenz muss man dann selbst tragen.

Hat man z. B. bei einem Landgang innerhalt der EU und in Norwegen und Island einen Unfall oder macht dort Urlaub kann man die Gesundheitskarte nutzen, wenn man gesetzlich versichert ist.

Für Urlaube in die Türkei und nach Tunesien benötigt man einen Auslandskrankenschein und erhält dann eine medizinische Grundversorgung. Außerhalb Europas bietet die gesetzliche Krankenversicherung oft keinen Schutz, hier bitte vorher bei der Krankenkasse erkundigen.

Privatversicherte haben in Europa meist vollen Versicherungsschutz, außerhalb Europas nur für eine bestimmte Zeit. Tarif unbedingt prüfen! Auch nachlesen, ob ein Rücktransport versichert ist.

Eventuell kann man Risiken mit einer privaten Auslandskrankenversicherung minimieren.

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