Hundesteuer und Tierarztkosten für das Haustier kann man nicht absetzen, dagegen wird die Tierhaftpflichtversicherung vom Finanzamt als Sonderausgabe anerkannt. Bei Assistenz- und Diensthunden kann man eine Krankenversicherung für das Tier abschließen und steuerlich geltend machen. Die Anschaffungskosten für einen Assistenzhund kann man ansetzen, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Anschaffungskosten für einen Diensthund kann man über 7 bzw. 8 Jahre abschreiben, je nach Nutzung. Der Hundefriseur ist eine haushaltsnahe Dienstleistung, wenn das Frisieren des Hundes in der eigenen Wohnung stattfindet. Kosten die im Hundesalon entstehen können nicht abgesetzt werden. Auch die Betreuung eines Haustieres ist eine haushaltsnahe Dienstleistung, wenn die Betreuung zu Hause stattfindet, Kosten für z. B. eine Hundepension werden nicht anerkannt. Ausnahme: Gassigehen durch einen Hundesitter, wenn der Tierbetreuer das Tier aus dem Haushalt abholt und auch wieder da abliefert.