Um liquide zu sein können kleine und mittlere Betriebe bereits im Vorfeld einer Investition bis zu 50% der geplanten Anschaffung-/Herstellungskosten steuermindernd gelten machen. Das führt zu einer Senkung der Steuerlast und verbessert die Liquidität des Unternehmens. Dazu muss man aber die genauen Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags kennen. Es handelt sich auch nicht um eine Steuersenkung, sondern nur um eine Steuerstundung. Steuerberater geben Auskunft