Bei einem Verkehrswert bis 800.000 € fällt keine Schenkungssteuer an, wenn beide Elternteile Eigentümer der Immobilie sind. Pro Elternteil gilt der Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 €.
Allerdings nur, wenn e sich nicht um eine vermietete Immobilie handelt. Das Finanzamt geht sonst bei der Einkommenssteuer (nicht Schenkungssteuer) von einer teilweisen Veräußerung aus und besteuert einen Teil des Veräußerungsgewinns. Deshalb steuerlich beraten lassen (10 Jahresfrist).