Heilberufe Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Es soll zu einer Beschleunigung der Anerkennung besonders bei Ärzten, Zahnärzten, Apotheker und Hebammen kommen. Seit 01.11.2026 ist die Kenntnisprüfung zum Regelfall geworden. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der antragstellenden Person. Hier werden Ausbildungsdokumente mit Ausbildungen in Deutschland verglichen, das führt zu aufwändigen Übersetzungen, Kopien und Beglaubigungen. Wenn der Antragsteller zur bestandenen Kenntnisprüfung noch gute Deutschkenntnisse hat, dann ist das eine gute Voraussetzung für eine Anerkennung. Die Anerkennung wurde vereinfacht und vor allem stärker vereinheitlicht.