Grundbucheintragung für Unverheiratete

Ohne Trauschein, aber gemeinsam Wohneigentum erwerben? Da sollte man alles gut regeln.  Unbedingt sollten beide Käufer in das Grundbuch eingetragen werden. Bei einer Trennung oder im Todesfall kann der Partner, der nicht im Grundbuch steht, keine Ansprüche geltend machen, aber hat meist finanzielle Pflichten. Es hat bei einer Trennung nur derjenige Anspruch auf die Immobilie, der auch im Grundbuch eingetragen ist, auch wenn beide einen Darlehnsvertrag unterschrieben haben. Im Grundbuch werden auch Miteigentumsanteile eingetragen, etwa nach dem Anteil der zur Gesamtfinanzierung geleistet wurde. Im Todesfall können die Erben des im Grundbuch eingetragenen Partners verlangen, dass der andere Partner die Immobilie räumen muss. Deshalb ist es ratsam in solchen Fällen auch alles in einem Testament zu regeln. Hier bitte Erbschaftssteuer beachten. Vieles kann man in einem Partnerschaftsvertrag regeln (wer muss auszahlen, wie wird ein eventueller Verkaufserlös aufgeteilt, usw.) Vermeiden sollte man eine Teilungsversteigerung.

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