Geldwäsche-Meldeverordnung

Am 01.03.2026 ist die neue Geldwäsche-Meldeverordnung in Kraft getreten. Banken, Finanzdienstleister und Händler müssen Verdachtsfälle einheitlich, elektronisch und standardisiert den Behörden melden. Ziel ist es Geldwäsche besser zu bekämpfen. Da die Meldungen künftig deutlich genauer und strukturierter abgegeben werden müssen kann es zu Rückfragen bei den Kunden kommen, weil die Banken Vorgänge intensiver prüfen müssen.