Neben dem Kindergeld gibt es weitere staatliche Entlastungen. z. B. den Kinderzuschlag (Anspruch und Höhe wird individuell nach Antrag bei der Familienkasse berechnet). Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen, er wird vom Finanzamt geprüft. Kinderbetreuungskosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden (Steuerberater fragen) und ein Ausbildungsfreibetrag unterstützt bei Kosten für die auswärtige Unterbringung des Kindes. Alleinerziehende können eine steuerliche Entlastung in der Anlage Kind bei der Steuererklärung beantragen.