Doppelnamen für beide Ehepartner

Ab Mai 2025 dürfen beide Eheleute einen Doppelnamen führen, auch wenn sie bereits verheiratet sind. Bisher war das nur einem Ehepartner erlaubt. Kinder, die am 01.05.2025 das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen dann ebenfalls einen Doppelnamen führen. Es das Kind älter, muss es der Namensänderung zustimmen. Wenn Ehepartner keinen gemeinsamen Ehenamen tragen, dürfen die Kinder trotzdem einen Doppelnamen führen. Im Falle einer Scheidung können dann Kinder und Eltern den Nachnamen wieder ändern. Der Bindestrich soll auch nicht mehr verpflichtend sein, damit sollen kreative und individuelle Namenskreationen geschaffen werden können.

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