Die Bewirtungsrechnung

Bis 250 € gelten Bewirtungsbelege als Kleinbetragsrechnung. Auf dem Beleg muss der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmens (Bewirtungsbetrieb), das Ausstellungsdatum und die Leistungsbeschreibung (der Vermerk „Speisen und Getränke“ reicht nicht), den Leistungszeitpunkt (Tag der Bewirtung) und natürlich den Rechnungsbetrag enthalten. Der Gastgeber muss folgendes ergänzen: Vollständiger Name der Teilnehmer, Anlass, Ort und Unterschrift, eventuell Trinkgeld. Auf Rechnungen mit einem Bruttobetrag über 250 € müssen zusätzlich die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Rechnungsnummer und den Namen des Bewirtenden vermerkt sein.