Businessplan für Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe können nur natürliche Personen oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts betreiben. Meist nutzen sie die Kleinunternehmerregelung, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen. Die Umsätze dürfen dann nicht über 22.000 € pro Jahr liegen. Ob die Regelung in Anspruch genommen wird, sollte vor der Gründung gut überlegt werden.

 

Auch für ein Kleingewerbe gilt:

- es muss eine legale unternehmerische Tätigkeit sein

- die dauerhaft gegen Entgelt  betrieben wird

- der Unternehmer muss es selbst verantworten und auf eigene Rechnung handeln

- es muss als Unternehmen nach außen erkennbar , also am Markt aktiv sein

- und die Gewinnerzielungsabsicht muss erkennbar sein

- als keine „Liebhaberei“

 

Gründe für die Gründung eines Kleingewerbes:

- Suche nach einem Nebenverdienst

- Alternative zur Arbeitslosigkeit

- Möglichkeit, um selbstbestimmt zu arbeiten

- Test für eine spätere hauptberufliche Tätigkeit

 

Ein Kleingewerbe soll, egal für welche Geschäftsidee, schlank und vor allem kostengünstig betrieben werden. deshalb sind hier die Planung und die Marktfähigkeit besonders wichtig. Kann das Unternehmen am Markt bestehen? Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen? Wie groß ist die Zielgruppe? Welche Werbemaßnahmen sind geplant? Wie wird alles finanziert? Wird ein Investor benötigt? Welche Fördermittel gibt es? Kann eine Scheinselbständigkeit ausgeschlossen werden? Handelt es sich eventuell eine freiberufliche Tätigkeit?

 

Alle diese Fragen müssen im Businessplan beantwortet werden. Auch wenn man keine Fremdfinanzierung durch eine Bank benötigt und deshalb keinen bankreifen Businessplan schreiben muss, sollte man für sich selbst einen Businessplan erstellen. Damit kann man immer wieder überprüfen, ob man die gesetzten unternehmerischen Ziele erreicht hat, oder ob man die Ziele ändern bzw. die Vorgehensweise überdenken und professioneller agieren muss.

ambitione

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