Augenoptikerbetriebe dürfen seit 18.08.2026 die gesetzlich vorgeschriebenen Sehtests für die Beantragung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern durchführen. Das ist ein großer Vorteil für Lkw-, Bus- und Taxiunternehmen, da es jetzt mehr Anlaufstellen gibt, die solche Tests durchführen und unnötige Wartezeiten entfallen. Der Umfang der Tests bleibt gleich und auch die Gültigkeit von 2 Jahren. Die Tests dürfen nur Optikerbetriebe durchführen, die betriebliche Voraussetzung erfüllen und das Fachpersonal und die entsprechenden Untersuchungsgeräte haben.