Banken müssen die Herkunft von Bargeldeinzahlungen prüfen, damit nicht illegal erworbenes Geld in den bargeldlosen Geldverkehr eingeschleust wird. (Geldwäsche)
Bargeldeinzahlungen von Nicht-Bestandskunden werden geprüft, wenn sie den Betrag von 2.500 € überschreiten. Die legale Herkunft kann mit einem aussagekräftigen Beleg nachgewiesen werden.
Bei Bestandskunden wird ab einem Betrag ab 10.000 € grundsätzlich geprüft und die Herkunft ist nachzuweisen. Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler kann die Bank Ausnahmen machen, wenn regelmäßig höhere Transaktionen getätigt werden. Werden regelmäßig höhere Beträge, die aber unter der Grenze von 10.000 € liegen, eingezahlt, dann liegt es im Ermessen der Bank, ob ein Nachweis für die Gesamteinzahlungen eingefordert wird.
Herkunftsnachweise sind z. B. ein Kontoauszug, wenn das Geld bei einer anderen Bank abgehoben wurde, ein Sparbuch einer anderen Bank, Verkaufsbelege (z. B. Autoverkauf), Testament oder eine notariell beglaubigte Schenkung.