Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Banken zu Unrecht auf Tagesgelder und Sparkonten Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte berechnet haben. Mehrere Verbraucherzentralen hatten auf Unterlassung und Rückzahlung geklagt. Allerdings erklärte der BGH-Senat für Bankenrecht Negativzinsen auf Girokonten für zulässig, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher transparent und verständlich sind. Sparer können auf Rückzahlung hoffen, müssen aber aktiv werden. Lassen Sie sich bei Verbraucherschutzzentralen oder einem Rechtsanwalt beraten.