Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen

Investitionen für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge können durch das steuerliche Investitionssofortprogramm mit 30% schneller abgeschrieben werden, wenn sie vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 getätigt werden. Elektrofahrzeuge können im Investitionsjahr mit 75% der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, wenn sie zwischen dem 30.06.2025 und dem 31.12.2027 neu angeschafft werden, die Bruttopreisgrenze wurde aktuell auf 100.000 € erhöht.

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