Sonderausgaben von der Steuer absetzen

Das Finanzamt berücksichtigt bei jeder Einkommenssteuererklärung einen Pauschbetrag, aber vielleicht sind die tatsächlichen Ausgaben höher und man spart Steuern.

Sonderausgaben sind:

Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge, Arbeitslosen-, Risikolebens-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge und auch Beiträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung Renten und Kapitallebensversicherungsbeiträge, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen und der erste Beitrag bezahlt wurde.

Spenden, Kirchensteuer, Einzahlungen zu Riesterverträgen, Unterhaltszahlungen, Kosten zur Berufsausbildung, Kosten für die Betreuung von Kindern, Kosten, die bei der Sanierung eines Baudenkmals anfallen, wenn man es selbst bewohnt oder vermietet. Es wird nicht immer alles in voller Höhe anerkannt, deshalb alle Ausgaben in voller Höhe angeben. Allerdings gibt es Höchstbeträge. Deshalb prüfen, ob es sich bei den Ausgaben eventuell um Werbungskosten oder bei Selbstständigen um Betriebsausgaben handelt.

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