Es gibt lt. § 616 BGB die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände, die die eigene Person betreffen, unter Entgeltfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden können. Bezahlten Sonderurlaub erhält man, wenn es sich um eine persönliche Belastung handelt, die nicht selbst verschuldet ist und nur kurze Zeit anhält. Dazu zählen z. B. die…