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k&k Consulting Magdeburg

2023

2023 (16)

Notvertretungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 ist ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner*innen in Kraft getreten. Bislang haben Partner*innen im Krisenfall nicht automatisch eine Entscheidung fällen dürfen. Das ändert sich nun. Die Neuregelung gibt dem Partner oder der Partnerin für einen Zeitraum von sechs Monaten die Möglichkeit, in Gesundheitsangelegenheiten oder über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme zu entscheiden. Für diese Zeit ist auch der Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht entbunden und darf Auskunft geben. Wer nicht will, dass der Partner oder die Partnerin das Notvertretungsrecht ausübt, kann schriftlich widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Seit 01.01.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft. Großunternehmen (ab 3000 Mitarbeitern, ab 2004 ab 1000 Mitarbeitern) sind zukünftig für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich, müssen Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bei direkten und eventuell sogar bei indirekten Zulieferern ermitteln und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen. Großunternehmen müssen Daten über die gesamte Lieferketten haben, vom Rohstoff bis zum Produkt, das in den Verkauf geht. Dadurch müssen auch kleinere Unternehmen agieren und zuarbeiten. Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen.

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