Wir unterstützen Gründungsinteressierte mit einem individuellen, auf die Geschäftsidee abgestimmten Coaching, mit theoretischer Grundlagenvermittlung und konkreten Lösungsvorschlägen, damit die Existenz durch die selbstständige Tätigkeit gesichert und Ziele verwirklicht werden können. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
Die Digitalisierung eröffnet vielen KMU ganz neue Chancen. Oft werden gerade in inhabergeführten Unternehmen technologische Innovationen eingesetzt. Kleine Unternehmen sind oft gezwungen modernste Technologien zu nutzen, weil einfach die Manpower fehlt. Die Mitarbeiter müssen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, damit sie sich auf die eigentlichen Ziele des Unternehmens konzentrieren können.
Besonders bei der Kundenansprache müssen neue Wege gefunden werden, um gezielt zu informieren und individuelle Angebote zu übermitteln. Den veränderten Kundenbedürfnissen muss entsprochen werden, aber vor allem muss auf das sich verändernde Kundenverhalten eingegangen werden.
Eine strategische Planung von Digitalisierung im Unternehmen kann entscheidende Wettbewerbsvorteile bringen. Technische Lösungen helfen nicht nur dabei das Geschäftsmodell neu zu überdenken, sondern können auch den Umsatz nachhaltig steigern.
Wichtig ist für KMU bei der Kundenansprache da anzusetzen, wo sich die Kunden befinden. Eine direkte Ansprache oder Werbemaßnahmen über soziale Netzwerke (Online Marketing) führen eher zum Ziel als eine teure Zeitungsanzeige. Anwenderfreundliche Software entlasten die Mitarbeiter, digitale Büros führen zu mitarbeiterfreundlichen Arbeitszeiten, die betrieblichen Abläufe werden optimiert und die Gewinne erhöht.
Wir informieren Sie gerne über Möglichkeiten der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und recherchieren nach Fördermitteln, damit die Umsetzung bezahlbar ist.
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Handwerksbetriebe müssen immer neue Service-Ideen entwickeln und innovative Dienstleistungen anbieten. Neue Absatzmärkte und Zielgruppen müssen erschlossen werden, den Vorstellungen der Kunden muss man gerecht werden, Abläufe müssen wirtschaftlich geplant werden, ohne dass die Qualität der Leistung leidet. Um dies zu erreichen, müssen Prozesse intelligent vernetzt werden, Daten verlässlich gesichert und neue Potenziale erschlossen werden. Hierdurch gewinnt man Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Tagesgeschäft.
Viele Handwerksbetriebe verfügen über eine eigene Webseite, setzen sie aber für Marketingaktionen nicht ein. Sie nutzen Softwarelösungen, schöpfen aber deren Potenzial nicht aus. Moderne digitale Technologien werden noch nicht genutzt.
Das Interesse der Handwerker an Vereinfachung von Arbeitsabläufen, Lagerhaltung und Einsatzplanung von Betriebsmitteln und Mitarbeitern, zeitnaher Überblick über Ein- und Ausgaben und übersichtliche Erstellung von steuerlich relevanten Unterlagen ist groß.
Mit geeigneten Software-Programmen können Büro- und Verwaltungsarbeiten vereinfacht und mit einem Management für Kundenbeziehungen (CRM-Programm) können Aufträge leichter erfasst werden.
Die gesamte Organisation von Aufträgen wird mittels Digitalisierung viel leichter abgewickelt.
Auch die Außenwirkung des Unternehmens kann durch gezielte externe Kommunikation, z. B. in den sozialen Medien über Instagram, Facebook und Twitter positiv beeinflusst werden. Durch konsequentes Controlling der Marketingstrategien werden Kunden gezielt angesprochen und über die Unternehmensleistungen informiert.
Die Schwierigkeit bei der Umsetzung der Digitalisierung im Handwerk kann z. B. an einer mangelnden Digitalkompetenz der Beteiligten liegen. Deshalb sollten digitale Aspekte in die Weiterbildung der Mitarbeiter einfließen, damit das Unternehmen für die Zukunft gerüstet ist.
Wir unterstützen Handwerksbetriebe bei der Neustrukturierung von Unternehmensabläufen, entwickeln für sie digitale Dienstleistungsangebote und Möglichkeiten der internen und externen Kommunikation.
Natürlich erhalten Sie von uns umfassende Informationen zu Förderprogrammen, Möglichkeiten bei der Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Betriebsorganisation, Mitarbeiterqualifikation und digitaler Sicherheit.
Für Existenzgründer haben wir besondere Angebote.
Die EU will, dass spätestens ab 2027 bei der Neuvermietung bzw. dem Verkauf einer Immobilie der Energiestandard E erreicht wird. Diese Anforderung soll bis 2030 auf die Klasse D und bis 2033 auf die Klasse C steigen. Betroffen sollen Wohnhäuser, Hotels und Bürogebäude sein. Grund hierfür ist der hohe Altbaubestand in der EU mit einer sehr geringen Energieeffizienz. Es soll auf jeden Fall Förderprogramme geben, Immobilienbesitzer sollten sich vor einer Sanierung gut informieren.
Gäste informieren sich ausführlich über Hotels und die angebotenen Leistungen bevor sie buchen.
Die Webseite des Hotels, Bewertungsportale, Social Media Berichte in den sozialen Netzwerken und natürlich Reiseagenturen sind wichtige Quellen über die sich zukünftige Besucher informieren. Wenn Hotels oder Restaurants gegen die Konkurrenz bestehen wollen, müssen sie die Gäste von den Angeboten überzeugen, aber vor allem online sichtbar sein. Mithilfe von Buchungsportalen, Social Media und eventuellen Online-Werbeanzeigen gewinnt man die Aufmerksamkeit potenzieller Gäste.
Start für die digitale Gästeansprache ist immer die responsive Webseite. Sie muss dem Besucher viele Informationen über das eigene Angebot und z. B. über die Umgebung und das damit verbundene Freizeitangebot, Qualität der angebotenen Speisen und Getränke usw. geben. Potenzielle Gäste sollten schnell und unkompliziert ihren Aufenthalt auch über Smartphone oder Tablett direkt buchen können. Wenn dann auch noch der Aufenthalt so angenehm wie möglich gestaltet wird und das Hotel/Restaurant mit Leistung und guter Qualität überzeugt, werden die Gäste auch nach ihrem Aufenthalt eine positive Bewertung geben.
Apps, digitale Gästeinformation, unkomplizierter mobile Check in bzw. Check out, Lobby Displays, die aktuelle Angebote bewerben, Buchungen von Veranstaltungen, Taxi-Ruf und vieles mehr sorgen dafür, dass sich die Gäste wohl fühlen.
Digitalisierung ist für Hotels und Restaurants aber nicht nur im Gästekontakt wichtig, sondern auch bei den internen Abläufen. Dienstpläne, die Mitarbeiter über ihr Smartphone einsehen können, Anwesenheitskontrolle, Einkauf- und Inventurtools, Organisation des Housekeepings, interne Kommunikation mit den Mitarbeitern, Steuerung der Klimaanlagen in den Zimmern und viele Dinge mehr können mit einer digitalen Organisation zu Zeiteinsparungen und damit zur Gewinnmaximierung führen.
Die Optimierung der betrieblichen Abläufe mittels individuell abgestimmter Digitalisierung wird mit verschiedenen Förderprogrammen von Bund und Ländern unterstützt. Wir informieren Sie gerne umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten.
Seit 2022 müssen Arbeitgebende einen verpflichtenden Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bezahlen. Bisher war das nur bei Neuzusagen der Fall. Arbeitgebende, die eine Entgeltumwandlung durchführen (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, -fond) und dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen müssen15% des umgewandelten Entgelts, aber höchstens die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten. Ausnahmen gibt es über Tarifverträge.
Mit der Steigerung des Mindestlohns auf 9,82 € am 01.01.2022 und der Anhebung auf 10,45 € am 01.07.2022 muss man bei Minijobs daran denken, dass die maximal mögliche Arbeitszeit angeglichen werden muss. Minijobber dürfen dann weniger Stunden arbeiten, da die Grenze von 450 € schneller erreicht wird.
Bitte auch daran denken, dass bei der Meldung der Nachweis der Krankenversicherung, die Steuernummer und die Steuer-ID übermittelt werden muss.
Die Umweltprämie für Plug-in-Hybride bleibt erhalten. Ab Oktober werden aber nur noch Fahrzeuge gefördert, die mindestens 60 Kilometer statt bisher 40 Kilometer elektrisch schaffen. Die CO2-Grenze von höchstens 50 Gramm soll dann angeblich ganz wegfallen. Ab 2023 soll die Mindestreichweite voraussichtlich 80 km betragen.
Aufgrund der Corona-Pandemie soll die Umtauschpflicht für die Jahrgänge 1953 – 1958 um ein halbes Jahr verlängert werden. Stichtag ist nun der 19.07.2022, erst danach wird ein Bußgeld fällig. Die Führerscheinstellen sind überlastet, trotzdem sollten Betroffene sich zeitnah um einen Termin bemühen, da es mehrere Wochen dauern kann, bis der neue Führerschein verschickt wird.
Seit 01.01.2022 gilt ein höherer Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer. Ledige: 9.984, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 19.896 €. Das hat eine Steigerung des Existenzminimums (das für alle steuerfrei ist) zur Folge. Damit werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen ist ebenfalls entsprechend erhöht worden.