Wer alkoholisiert mit dem Fahrrad oder einem Pedelec (bis 25 km/h) fährt, begeht ab 1,6 Promille eine Straftat. Hier droht z. B. eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis für motorisierte Fahrzeuge und/oder MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Für Fahrer von E-Bikes und Pedelecs, die mehr als 25 km/h schaffen, gelten die gleichen Regeln…