Wenn ein Selbstständiger ein eigenes Büro angemietet hat, Marketingmaßnahmen durchführt, eine eigene Webseite betreibt, auf eigenem Briefpapier schreibt und mit eigenen Arbeitsmaterialien arbeitet, dann kann man höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass er selbstständig tätig ist. Er darf nicht weisungsgebunden sein, sollte möglichst nicht nur einen Auftraggeber haben, darf sich für eine Leistungserbringung im Urlaubs-…