Nur ab 01. Juli 23 neu installierte Ladesäulen müssen die Möglichkeit zur Kartenzahlung anbieten. Säulen, die bis zum Juli installiert wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Ab 01.07.23 muss laut. Verordnung „mindestens ein kontaktloser Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- oder Debitkarte“ angeboten werden. Da aber die alten Ladesäulen nicht nachgerüstet werden müssen bleibt es weiterhin kompliziert, weil die speziellen Lade-Apps der Anbieter genutzt werden müssen.