Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft aus
Der Gesetzgeber hatte aufgrund der Corona-Pandemie einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, aber auch wegen unterbrochener Lieferketten und den Auswirkungen steigender Energiepreise, eingeführt. Ab Juli 23 gelten für die Beantragung wieder die vorpandemischen Voraussetzungen. Dann muss wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von einem Arbeitsausfall betroffen sein und es müssen wieder Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos aufgebaut werden. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, kann das Kurzarbeitergeld gezahlt werden.