Wer in 2023 bewegliches Anlagevermögen (z. B. Werkzeug, Pkw, Produktionsmaschinen) kauft, darf den Kaufpreis nur noch linear abschreiben. Die degressive Abschreibung, die in den ersten Jahren nach der Anschaffung höhere Steuervorteile brachte, ist seit 01.01.2023 nicht mehr möglich.