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Betriebliche Altersvorsorge: Zuschuss für alle

Arbeitnehmende erhalten von ihren Arbeitgebenden 15 % Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Dies galt bereits seit 2019 für neue Verträge, seit diesem Jahr müssen auch Altverträge bezuschusst werden. Wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung verdient (2022: 58.050 €) erhält die vollen 15% Zuschuss, bei höherem Verdienst darf der Arbeitgebende den Zuschuss gleitend absenden. Die Förderung gibt es für Verträge bei Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen.

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  • Letzte Änderung am Sonntag, 10 Juli 2022 13:43

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