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Änderung bei Minijob durch Mindestlohn

Mit der Steigerung des Mindestlohns auf 9,82 € am 01.01.2022 und der Anhebung auf 10,45 € am 01.07.2022 muss man bei Minijobs daran denken, dass die maximal mögliche Arbeitszeit angeglichen werden muss. Minijobber dürfen dann weniger Stunden arbeiten, da die Grenze von 450 € schneller erreicht wird.

Bitte auch daran denken, dass bei der Meldung der Nachweis der Krankenversicherung, die Steuernummer und die Steuer-ID übermittelt werden muss.

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