Mit der Steigerung des Mindestlohns auf 9,82 € am 01.01.2022 und der Anhebung auf 10,45 € am 01.07.2022 muss man bei Minijobs daran denken, dass die maximal mögliche Arbeitszeit angeglichen werden muss. Minijobber dürfen dann weniger Stunden arbeiten, da die Grenze von 450 € schneller erreicht wird.
Bitte auch daran denken, dass bei der Meldung der Nachweis der Krankenversicherung, die Steuernummer und die Steuer-ID übermittelt werden muss.