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Umtauschpflicht für Führerscheine

Aufgrund der Corona-Pandemie soll die Umtauschpflicht für die Jahrgänge 1953 – 1958 um ein halbes Jahr verlängert werden. Stichtag ist nun der 19.07.2022, erst danach wird ein Bußgeld fällig. Die Führerscheinstellen sind überlastet, trotzdem sollten Betroffene sich zeitnah um einen Termin bemühen, da es mehrere Wochen dauern kann, bis der neue Führerschein verschickt wird.

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  • Letzte Änderung am Montag, 24 Januar 2022 08:39

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