Seit 01.01.2022 gilt ein höherer Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer. Ledige: 9.984, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 19.896 €. Das hat eine Steigerung des Existenzminimums (das für alle steuerfrei ist) zur Folge. Damit werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen ist ebenfalls entsprechend erhöht worden.