Seit 1.01.2022 wurde der steuer- und sv-freien Sachbezug von bisher 44 auf 50 Euro monatlich erhöht. Wichtig: Das gilt nur für Sachbezüge, nicht für Geld (z. B. zweckgebundene Geldleistungen oder nachträgliche Kostenerstattung, mögliche Auszahlung der Gutscheine). Die Gutscheine/Geldkarten dürfen nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Gutscheine für limitierte Netze (z. B. Einkaufsläden, City-Cards)
und Gutscheine für eine limitierte Produktpalette (Tankkarten, Gutscheine für Bücher, Fitness, Kino).
Vorsicht bei Gutscheinen für Online-Händlern, diese werden nur begünstigt, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren/Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette berechtigen. Die Gutscheine müssen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen.