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Sachbezug für Verpflegung und Unterkunft

Kommt der Arbeitgebende für Ihre Verpflegung und Unterkunft auf, müssen Arbeitnehmende diese Sachbezüge versteuern. 2021 gelten zum Teil höhere Werte als im Jahr zuvor. Für ein Frühstück müssen Sie 1,87 Euro angeben, für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro und für eine gestellte Unterkunft 8,03 Euro pro Tag.

Der Monatswert für Verpflegung beträgt 270 € und für die Unterkunft/Miete 241 €

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  • Letzte Änderung am Donnerstag, 20 Januar 2022 07:59

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