Nachfolgend einige Beispiele:
Gemäß §19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer
Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da Kleinunternehmer (§19 UStG)
Als Kleinunternehmer (§19 UStG) berechne ich keine Umsatzsteuer
Ein Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG nicht.
Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß §19 UStG
Mit einer dieser oder einer ähnlichen Formulierung müssen Sie als Kleinunternehmer Ihre Rechnungen kennzeichnen.
Vorteil:
Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, brauchen keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Die Kleinunternehmerregelung bringt aber auch Nachteile.
Sie können keine Vorsteuer geltend machen, gerade bei größeren Investitionen ist das ein Kostenfaktor. Auch dann, wenn Lieferungen oder Leistungen an vorsteuerabzugsberechtige Unternehmen abgegeben werden bringt die Kleinunternehmerregelung keinen großen Vorteil.
Bitte erkundigen Sie sich, ob sich diese Regelung für Sie lohnt, falls Sie ein Unternehmen gründen möchten.