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k&k Consulting Magdeburg

Die Auswahl und der damit verbundene effiziente Einsatz der Mitarbeiter*innen stellen die Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Meist fehlt die Zeit um sich intensiv mit der Personalplanung zu beschäftigen.

Seit 2005 unterstützen wir Unternehmen bei wichtigen, sensiblen Personalbesetzungsprozessen, beraten bei der Suche und Auswahl von qualifizierten Fach- und Führungskräften und sind ein zuverlässiger und erfolgreicher Ansprechpartner im Bereich der Personalvermittlung.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung und unserem großen Netzwerk gelingt es uns Personallücken durch die Vermittlung von geeigneten Bewerber*innen zu schließen.

Im Rahmen des Personalmarketings formulieren wir Stellenausschreibungen, streuen sie klassisch über Social-Media-Kanäle und schalten Anzeigen auf ausgesuchten Jobportalen.

Keiner kann vorhersagen, wie sich die Zukunft entwickeln wird. Wir tun alles dafür, dass unsere Auftraggeber*innen gegenüber künftigen schwierigen Ereignissen widerstandsfähig sind und unterstützen Personalabteilungen in einem zukunftsgerichteten Personalmanagement strategisch.

Unser Ziel ist es Unternehmen langfristig mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiter*innen zu versorgen.

 

Die Arbeitgebermarke ist für die Personalarbeit ein wichtiger Aspekt. Durch gut durchdachte Marketingkonzepte für das Employer Branding positionieren sich Unternehmen vorteilhaft am Arbeitsmarkt und bilden damit die Grundlage für eine erfolgreiche Personalarbeit. Das Ziel ist nicht nur die Motivation und Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen, sondern auch die Gewinnung neuer Talente.

Wir entwickeln individuelle Recruiting-Strategien für die ausgesuchten Zielgruppen und ermitteln die geeigneten Kommunikationskanäle. Bewerber*innen erwarten eine individuelle und vor allem persönliche Kommunikation. Unseren Active Sourcing-Maßnahmen und unser großes Netzwerk helfen uns spannende Kandidat*innen zu finden und von den individuellen Vorteilen des neuen Aufgabenbereichs zu überzeugen.

 

Kostenfreies Einzelcoaching für Gründer (m/w/d), die Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten und über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) verfügen.

 

Wir bieten für Gründer (m/w/d), die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, ein Einzelcoaching, das genau auf die Anforderungen der Geschäftsidee abgestimmt wird und das den Bedürfnissen schon in der ersten Phase der Unternehmensgründung gerecht wird. Gemeinsam mit den Gründern (m/w/d) erarbeiten wir ein betriebswirtschaftlich orientiertes und tragfähiges Unternehmenskonzept und beantworten alle Fragen rund um die Neugründung.

Themenbeispiele:

Unternehmensplanung und -organisation, kaufmännische Grundlagen, Buchführung und Rechnungswesen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, rechtliche Rahmenbedingungen, Versicherungen, Markt und Wettbewerb, Marketing und Werbung, Preisfindung und Kalkulation, Kapitalbedarfsplanung, Investitionsbedarf, Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnung, Fördermöglichkeiten, DSGVO, Forderungs- und Krisenmanagement, Personalmanagement

 

Ziel:

Grundlagenvermittlung und Hilfe für die Erstellung eines tragfähigen Businessplans

 

Jede Geschäftsidee benötigt individuelle Beratungsthemen, die wir  auf das Vorhaben abstimmen und praxisnah vermitteln. Wir bieten keine Patentrezepte, sondern qualitativ hochwertige Angebote, mit denen wir den Teilnehmern (m/w/d) wichtige Impulse geben.

 

 

Wir unterstützen Sie mit einem individuellen, auf Ihre Geschäftsidee abgestimmten Coaching, mit theoretischer Grundlagenvermittlung und konkreten Lösungsvorschlägen, damit Sie Ihre Existenz durch die selbstständige Tätigkeit sichern und Ihre Ziele verwirklichen.

 

Notvertretungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 ist ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner*innen in Kraft getreten. Bislang haben Partner*innen im Krisenfall nicht automatisch eine Entscheidung fällen dürfen. Das ändert sich nun. Die Neuregelung gibt dem Partner oder der Partnerin für einen Zeitraum von sechs Monaten die Möglichkeit, in Gesundheitsangelegenheiten oder über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme zu entscheiden. Für diese Zeit ist auch der Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht entbunden und darf Auskunft geben. Wer nicht will, dass der Partner oder die Partnerin das Notvertretungsrecht ausübt, kann schriftlich widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Seit 01.01.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft. Großunternehmen (ab 3000 Mitarbeitern, ab 2004 ab 1000 Mitarbeitern) sind zukünftig für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich, müssen Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bei direkten und eventuell sogar bei indirekten Zulieferern ermitteln und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen. Großunternehmen müssen Daten über die gesamte Lieferketten haben, vom Rohstoff bis zum Produkt, das in den Verkauf geht. Dadurch müssen auch kleinere Unternehmen agieren und zuarbeiten. Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen.

Frohes neues Jahr

2022 liegt hinter uns, mit all seinen Höhen, aber auch Tiefen und Krisen. Es war für uns alle herausfordernd, aber es gab sicher bei Ihnen/Euch auch schöne Momente.

Lasst uns mit Zuversicht und positivem Blick in das kommende Jahr schauen, damit wir die Vergangenheit als Anlass zu einer motivierten Veränderung nehmen können.

Wir möchten auch die Gelegenheit nutzen und Danke sagen, Danke für das Vertrauen und die gewinnbringende Zusammenarbeit. Natürlich freuen wir uns auf neue Herausforderungen und gemeinsame spannende Projekte die uns das kommende Jahr bringen wird.

Wir wünschen Ihnen/Euch einen guten Start in das neue Jahr, viel Glück und Erfolg in 2023, aber vor allem Gesundheit und viele persönliche Glücksmomente.

Frohe Weihnachten

Wir sind voller Vorfreude auf die kommenden besinnlichen Feiertage und wünschen Ihnen ein wundervolles Weihnachtsfest. Wir hoffen, dass Sie die stressigen Arbeitstage hinter sich lassen und im Kreis Ihrer Lieben Kraft für das neue Jahr tanken können. Vielleicht finden Sie Zeit, um zur Ruhe zu kommen und um neue Pläne für die Zukunft zu schmieden. Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.

Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber müssen die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter ab sofort tatsächlich erfassen (nur die Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems reicht nicht aus), es gibt keine Übergangsfrist. Wie die Zeit erfasst wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Für Führungskräfte kann es eventuell eine Ausnahme geben. Die Zeit muss erfasst werden, wie das in Verbindung mit der Vertrauensarbeitszeit praktisch umgesetzt werden soll, bleibt offen.

25 Jahre k&k Consulting

Wir schauen voller Stolz und Dankbarkeit auf 25 erfolgreiche Jahre zurück. Trotz aller Widrigkeiten in den Corona- Jahren in denen Planungen nicht umgesetzt werden konnten und alle Prognosen nichtig wurden, schauen wir voller Zuversicht auf die kommenden Monate und Jahre.

Wir danken allen für die großartige Unterstützung, die vielen Anregungen und die gute Zusammenarbeit und freuen uns auf viele neue Projekte mit spannenden Aufgaben.

Gesund, frisch und abwechslungsreich müssen in der Gemeinschaftsverpflegung die angebotenen Speisen sein. In Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Betriebsrestaurants und Pflegeheimen drückt sich die Wertschätzung für die Schüler und Kindergartenkinder, Patienten und Senioren und Mitarbeiter und Gäste auch in der Erstellung von nachhaltigen und auf die verschiedenen Wünsche angepassten Verpflegungskonzepte aus.

Seit 1997 beraten wir unsere Kunden, analysieren Betriebsabläufe und erstellen individuelle Konzepte. Die Ausgewogenheit von guter Qualität bei maximaler Wirtschaftlichkeit steht bei uns im Focus unserer Unterstützung und ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

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